Anmeldung Strohbärtreiben

Samstag, den 10.02.2024

Liebe Karnevalsfreunde,
nach dem Start in das Jahr 2024 können wir als Verein es kaum fassen. Wir dürfen nach langer Pause erneut das traditionelle Strohbärtreiben ausrichten. Hierfür wollen wir ihnen einige Informationen vorab zukommen lassen, damit es ihnen möglich ist, sich entsprechend vorbereiten zu können. Folgende Voraussetzungen ergebe aus dem Erlass des Landes Rheinland-Pfalz vom Jahr 2018, sowie den Allgemeinen Bestimmung zum Zwecke der Schadensverhütung.


Vorraussetzung und Sicherheit während des Umzuges:

  • Alle Fahrzeugführer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke vor und während des Umzuges ist für die Fahrzeugführer strengstens untersagt.
  • Der Versicherung des Zugfahrzeuges muss die Teilnahme an der Brauchtumsveranstaltung gemeldet werden. Die entsprechende Bescheinigung ist während des Zuges mitzuführen und wird durch die Zugleitung überprüft.
  • Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und im Besitz einer gültigen HU sein! *
  • Die Gruppen müssen ihre Sicherungsposten (“Wagenengel”) vollständig selber stellen. Hierzu stellt jeder Teilnehmer eine ausreichende Anzahl Personen, bei PKW ohne Anhänger mind. 2 Personen, bei einem Anhängergespann sind mind. 6 Personen notwendig. Die Sicherungspersonen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und der Zugleitung auf Verlangen namentlich bekannt gegeben werden.
  • Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, Gruppen von der Teilnahme am Zug auszuschließen.
  • *Eine HU kann nur vergeben werden, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vorliegt. Sollte keine entsprechende Betriebserlaubnis vorliegen (aufgrund von Verlust etc.), so ist einentsprechendes Gutachten nach § 21 StVZO notwendig. Dies muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. von einem Prüfsachverständigen eines benannten Technischen Dienstes vom TÜV, DEKRA, GTÜ KÜS, etc. abgenommen werden. Sollte bei der Prüfung der Fahrzeuge festgestellt werden, dass das Gutachten aus formalen Gründen nicht erstellt werden kann, beispielsweise weil ein Typenschild aufgrund des bereits vorhandenen Aufbaus nicht sichtbar ist, so hält das Ministerium eine Teilnahme an Umzügen bis einschließlich Februar 2023 ohne eine formal von der Zulassungsbehörde ausgestellte Betriebserlaubnis für vertretbar. Die Fahrzeuge müssen jedoch alle technischen Vorschriften erfüllen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis erforderlich sind. In das „vorläufige“ Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ist hierzu ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.
  • Ein sogenanntes Brauchtumsgutachten wird seitens des Gesetzgebers nicht mehr als ausreichend angesehen bzw. akzeptiert.
  • Des Weiteren gilt neu ab 2023: (Kurz zusammengefasst!!!) Das Fahrzeuggespann, welches am Umzug teilnimmt, benötigt ein Gutachten über Verkehrssicherheit der Aufbauten. (Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Verkehr, II Hinweis auf bestehende bundesrechtliche Regelungen, Nr. 5 und 6). Dieses muss dem Veranstalter vor der Veranstaltung vorgelgt werden. Ohne Gutachten ist eine Teilnahme am Strohbärtreiben nicht möglich!!!
  • Die Umzugsstrecke lautet wie folgt: Die Aufstellung erfolgt im Sandweg. Weiter geht es dann über: – Quellenstraße, -Mittelstraße, – Neustraße, – Voßstraße, – Quellenstraße, – Mittelstraße, – Rosenstraße, – Batterieweg, – Johannesweg.
    Die Auflösung des Zuges wird dann auf dem Kirmesplatz stattfinden.



Weitere allgemeine Informationen
Das Strohbärtreiben findet am Samstag, den 10.02.2024 statt. Der Umzug wird pünktlich um 14.11 Uhr beginnen. Wir bitten deshalb als Veranstalter darum sich bis spätestens 13.30 Uhr im Sandweg aufzustellen. Melden Sie sich bitte, wenn Sie Ihren Platz eingenommen haben, beim 1. Vorsitzenden Timo Schmitt. Die Anfahrt zum Aufstellungsort muss für die großen Wagen über den Batterieweg erfolgen! Diese werden wir dann im Johannesweg aufstellen, um einen flüssigen Start des Umzuges gewährleisten zu können. Im Interesse eines harmonischen Zugverlaufes müssen alle Gruppen, die Musik mittels Tonträger und Beschallungsanlage abspielen, Rücksicht auf die vor und hinter ihnen gehenden Musikgruppen nehmen, die Lautstärke ist hierzu in einem angemessenen Rahmen zu halten! Weiter ist der Musikstil der Veranstaltung anzupassen. Eine unnötige Verschmutzung des Zugweges ist zu vermeiden und sämtlicher Müll ist selbst zu entsorgen.

    Ansprechpartner

    Daten zur Gruppe


    PKWPKW mit AnhängerTraktor mit AnhängerMusikgruppeFußgruppe

    Bitte laden Sie hier ihre Versicherungsbestätigung hoch, die Sie berechtigt mit ihrem Traktor/PKW an Brauchtumsveranstaltungen teilzunehmen.(Akzeptierte Formate: pdf, png, jpg). Erst nach Erhalt dieser Bescheinigung akzeptieren wir ihre Anmeldung! Dieses kann auch zu einem späteren Zeitpunkt gesondert erfolgen.


    Hiermit stimme ich den Anforderungen zur Teilnahme am Kripper Strohbärtreiben zu und akzeptiere die festgelegten Zugregeln.

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@jgv-kripp.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


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